Über uns
faehre-sylt.de ist ein unabhängiger Guide zur Anreise mit dem Auto nach Sylt. Zwei Wege führen mit dem Fahrzeug auf die Insel: die Syltfähre der Reederei FRS zwischen Havneby auf Rømø und List sowie der Autozug zwischen Niebüll und Westerland, betrieben vom SyltShuttle der Deutschen Bahn und dem Konkurrenzanbieter RDC Autozug. Für Fußgänger und Radfahrer verkehrt zusätzlich saisonal die Fähre der Adler-Schiffe zwischen Cuxhaven und Hörnum. Herausgeber dieser Verbindungen sind die jeweiligen Reedereien und Bahnbetreiber, nicht faehre-sylt.de.
Diese Seite beantwortet eine Frage: Wie kommst du mit dem Auto am besten nach Sylt, per Fähre oder per Autozug? Wir zeigen Fahrplan, Häfen und Preise aller Verbindungen im Vergleich, damit du die passende Route für deine Anreise findest.
Fakten im Überblick
- Website
- faehre-sylt.de, unabhängiger Guide zur Anreise nach Sylt per Fähre und Autozug
- Thema
- Anreise mit dem Auto nach Sylt: Syltfähre ab Havneby nach List und Autozug ab Niebüll
- Reedereien
- FRS Syltfähre (Havneby - List), Adler-Schiffe (Cuxhaven - Hörnum), SyltShuttle der Deutschen Bahn und Autozug-sylt.de (RDC) zwischen Niebüll und Westerland
- Betreiber dieser Website
- Cruise Media GmbH, Ulrichstein, Deutschland
- Buchung
- direkt bei den jeweiligen Reedereien; wir verlinken zu den offiziellen Buchungsseiten, dort gelten die aktuellen Preise, Verfügbarkeiten und Bedingungen
- Sprachen
- 1 Sprachversion, Deutsch
- Inhalt
- Fährverbindung, Autozug, Fahrpläne, Fährhäfen, Tickets und Preise, Anreise
Was diese Seite nicht ist
faehre-sylt.de ist ein unabhängiger Guide zur Anreise. Wir sind nicht die offizielle Website von FRS Syltfähre, Adler-Schiffe, SyltShuttle oder Autozug-sylt.de. Wir sind kein Sylt-Reiseführer und kein Hotelportal: Sehenswürdigkeiten, Unterkünfte, Flüge und Mietwagen lassen wir bewusst weg, unser Fokus bleibt die Anreise selbst. Wir verkaufen die Tickets nicht selbst: Die Buchung läuft direkt über die jeweilige Reederei oder den Bahnbetreiber, dort gelten die aktuellen Preise, Verfügbarkeiten und Bedingungen.
Weiterführende Informationen
Stand: 20. Juli 2026